Masern ist eine, durch den RNA-Masernvirus ausgelöste, akute Infektionskrankheit, die meist bei Klein- und Grundschulkindern auftritt. Somit zählen Masern, neben Scharlach oder Mumps, zu den typischen, weltweit verbreiteten Kinderkrankheiten.
Der Masernvirus ist höchst ansteckend und wird ebenso wie andere Kinderkrankheit durch Tröpfcheninfektion mit einer Inkubationszeit von 8-12 Tagen übertragen. Sollte ihr Kind jedoch schon einmal an Masern erkrankt sein, dann erhält es eine lebenslange Immunität. Der Verlauf der Krankheit lässt sich in zwei Phasen, mit jeweils einem Gipfel der Fieberkurve, unterteilen – dem Prodromalstadium und dem Exanthemstadium.
Das erste grippeähnliche Vorstadium dauert ca. 3-4 Tage und äußert sich durch Symptome wie, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Fieber, Kopf-Bauchschmerzen sowie ein aufgedunsenes Gesicht. Zudem kommt es zu ausgeprägter Lichtscheu, verstärktem Tränenfluss, trockender bellender Husten, Schnupfen und Halsschmerzen. Zu dieser Zeit sind Veränderungen der Mundschleimhaut zu beobachten. An der Wangenschleimhaut bilden sich weißliche kalkspritzerähnliche Beläge, die sogenannten Koplik-Flecken. Am 3. Tag kommt es zum ersten Gipfel der Fieberkurve.
Das zweite Stadium beginnt mit Fieber, also dem zweiten Gipfel und Symptome der ersten Phase verstärken sich. Zusätzlich bildet sich ein dunkelroter, großfleckiger, unregelmäßig begrenzter Hautausschlag, der wie bei Röteln hinter den Ohren beginnt. Wenn sich das Exanthem (Hautausschlag) bis zu den Füßen ausgebreitet hat, dann ist das Schlimmste überstanden. Denn dann sinkt auch das Fieber und der Ausschlag klingt langsam ab, indem sich die Haut schuppt.
In ca. 10-20 % aller Fälle, kann es auch zu Komplikationen im Verlauf der Krankheit kommen, die beispielsweise zu Bronchitis, Lungenentzündung oder Gehirnhautentzündung führen können. Aufgrund dieser hohen Komplikationsrate, ist die zweimalige Schutzimpfung vor Masern umso wichtiger. Die erste Impfung sollte ihr Kind mit 11-14 Monaten erhalten. Die empfohlene Zweitimpfung kann schon vier Wochen nach der ersten erfolgen. Seit 2001 sind Masern laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Sollte ihr Kind nun doch an Masern erkrankt sein, gilt es, ähnlich den anderen Kinderkrankheiten, pflegerische Maßnahmen zu ergreifen.