By - - Kommentare deaktiviert für Mutterschaftsgeld – wer hat Anspruch?

Die Vorfreude auf das Baby ist groß, dennoch machen sie sich Gedanken wie sie das finanziell vor und nach der Geburt hinbekommen sollen? Ich kann sie beruhigen, speziell für diese Phase der Mutterschutz-Zeit gibt es Bestimmungen – das Mutterschaftsgeld.

Somit wird für berufstätige Frauen in dem Zeitraum 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung das Einkommen gesichert. Bei medizinischen Frühgeburten oder Mehrlingen endet der Mutterschutz sogar erst 12 Wochen nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld beträgt normalerweise so viel, wie sie zuvor netto erhalten haben.

Wenn sie gesetzlich versichert sind, zahlt die Krankenkasse täglich einen Betrag von 13 Euro. Der Arbeitgeber legt dann den Rest drauf, bis die Summe dem, ihres Durchschnitts-Netto-Verdienstes der letzten 3 Monate entspricht.

Sollten sie jedoch privat versichert sein, dann erhalten sie keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ebenso im Falle eines  400-Euro-Jobs, erhalten sie lediglich diese 210 Euro.

Wichtig ist, sich selbst um das Mutterschaftsgeld zu kümmern, denn sie bekommen es nicht einfach so automatisch. Sie beantragen das Geld am besten schon vor Beginn des Mutterschutzes, damit der Übergang von Gehalt zu Mutterschutz ohne Zeitverlust klappt.

Für den Antrag benötigen sie folgende Unterlagen:

  • den vollständig ausgefüllten Antrag auf Mutterschaftsgeld
  • eine fristgerecht ausgestellte Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin, welche nur vier Wochen alt sein darf
  • eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.

Wenn sie diese Formalitäten zusammen haben, dann wenden sie sich mit dem Antrag – wenn sie gesetzlich versichert sind – an ihre zuständige Krankenkasse. Im Falle einer privaten Versicherung oder eines 400-Euro-Jobs ist die Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn für sie zuständig.

Die Kontaktdaten sind:

Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

Telefonnummer: 0228/ 619-1888

Die Unterlagen können sie dort auch anfordern oder sie laden sie einfach aus dem Internet herunter (www.bva.de). Die Stelle wird sie bei weiteren Fragen oder Problemen gern beraten.

Sollten sie selbstständig sein, ist es abhängig von der Art ihrer Versicherung, ob sie Mutterschaftsgeld erhalten. Auch hier gilt, nur bei einer gesetzlichen Versicherung haben sie Anspruch. Hausfrauen hingegen erhalten leider keinen Zuschuss, da das Mutterschaftsgeld als eine Art Lohnersatzzahlung zu sehen ist.Die Frauen, die Sozialhilfe bekommen können einen Mehrbedarf geltend machen. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft steht diesen Frauen bis zu 20% mehr Geld zu.