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Schwangere Mütter, die bislang auf selbstständiger Basis tätig waren, haben nun ein Problem:

 

Was wird aus dem Beruf und welche Ansprüche habe ich?
Bei Selbstständigkeit ist die finanzielle Absicherung nur teilweise vergleichbar mit denen von abhängig Beschäftigten. So erhalten Selbstständige Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes nur, sofern eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht (etwa als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV). Wer privat krankenversichert ist, hat auch Anspruch auf

Mutterschaftsgeld: Maximal 210 Euro, auf Antrag beim Bundesversicherungsamt.
Selbstständige fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz!

Also was tun? Auf Sex verzichten kann ja wohl nicht die Lösung sein. Grundsätzlich sind während der Schwangerschaft höhere Arbeitsbelastungen, wie Nachtarbeit oder eine Arbeitszeit von mehr als 8,5 Stunden täglich (für Selbstständige normalerweise nichts Ungewöhnliches) NICHT zu empfehlen und bei Angestellten auch verboten. Elternzeit/Elterngeld (sofern überhaupt möglich bei einer eigenen Firma) und Kindergeld werden genauso anerkannt wie bei Angestellten.

Das Problem, was Selbstständige haben und was der Staat meiner Meinung nach auch nicht genügend unterstützt, ist dass sie der Arbeit unter Umständen bis zur Erschöpfung nachgehen müssen, um die Firma zu erhalten, aber bei Komplikationen in Schwangerschaft oder Geburt nicht ausreichend unterstützt werden. Nachwuchs und Selbstständigkeit scheint nicht in ausreichendem Maße förderungswürdig zu sein.

Meine Meinung: Unbedingt Rat von einer Beratungsstelle, z.B. Pro Familia holen, denn individuelle Umstände und aktuelle Gesetzeslage sind oft nur schwierig auf einen Nenner zu bringen, wenn man das Optimum an staatlicher Unterstützung herausholen will, was leider meist auch nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ ist.