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Bei der Entscheidung darüber, welchem Elternteil das Sorgerecht des Kindes zufällt, steht laut richterlichen Beschluss das Kindeswohl über allen anderen Faktoren. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 24. Mai 2016 ein entsprechendes Urteil gesprochen (AZ: 3 UF 139/15).

Bei der Verhandlung ging es, wie der Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, um ein Elternpaar, das in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte und ein gemeinsames Kind hatte. Nach der Trennung der Eltern ging das alleinige Sorgerecht auf die Mutter über. Der Vater beantrage daraufhin das gemeinsame Sorgerecht, was ihm vom Gericht aber verwehrt wurde.

Die Entscheidung begründen die Richter mit der Tatsache, dass sich Vater und Mutter untereinander derart zerstritten und kompromissunfähig zeigten, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspreche. Auch mit professioneller Anleitung sei keine Besserung der Situation zu erwarten, weshalb selbst eine Probephase vor Gericht abgewiesen wurde.

Fotocredits: Pexels / Pixabay.com / CC0

(dpa)