Die Kinderbetreuung über einen Kita-Platz gibt Eltern die Möglichkeit, ihrem Beruf nachzugehen, während die Kinder sicher und wohl versorgt untergebracht sind.
Aber gibt es ein Recht auf Kinderbetreuung, das Eltern einen Kita-Platz garantiert? Mit dieser Frage müssen sich berufstätige Paare und Alleinerziehende früher oder später beschäftigen, denn wenn die Zeit gekommen ist, das Elternjahr zu beenden und in die Arbeitswelt zurückzukehren, muss eine anderweitige Betreuung für den Nachwuchs gefunden werden. Wer sich eine Tagesmutter oder eine Privateinrichtung nicht leisten kann, ist dabei auf einen Platz in einer Kindertagesstätte angewiesen.
Kinderbetreuung: Hat Jeder Anspruch auf einen Kita-Platz?
Derzeit legen die gesetzlichen Regelungen fest, dass zumindest für Kinder zwischen drei und sechs Jahren ein Kita-Platz zur Verfügung stehen muss. In manchen Bundesländern gibt es bereits Ausnahmeregelungen, die es auch Eltern jüngerer Kinder ermöglichen, auf ihrem Anrecht zu beharren. Spätestens 2013 soll eine Gesetzesänderung schließlich auch in der ganzen Bundesrepublik das Recht auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren festlegen.
Sollte trotz bestehendem Anspruch kein freier Platz in einer nahe gelegenen Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, können Eltern beim zuständigen Jugendamt Beschwerde einlegen, woraufhin eine für alle Seiten zumutbare Lösung gefunden wird. Einfach aufgeben ist daher die schlechteste aller Alternativen, Eltern sollten in jedem Fall für ihr Recht und das ihres Kindes kämpfen.
Kinderbetreuung ohne Kita-Platz: Was ist möglich?
Zur Betreuung eines Kindes unter drei Jahren stehen ansonsten private Einrichtungen zur Verfügung, die aber natürlich mit höheren Kosten verbunden sind. Wer sich um finanzielle Aspekte nicht sorgen muss, kann auch eine Tagesmutter engagieren. Benötigen Hausfrauen oder -männer nur unregelmäßig und in Ausnahmesituationen eine Betreuung der Kinder, reicht manchmal auch schon der gute alte Babysitter, um das Kind für ein paar Stunden in sicheren Händen zu wissen.
Um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten, können Niedrigverdiener Unterstützung beantragen. Außerdem ist es möglich, die Kosten zur Kinderbetreuung bis zu einem Satz von 4.000 Euro nach derzeitigen Regelungen zumindest zum Teil als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Informationen hierzu gibt jeder fachkundige Steuerberater.
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