By - - Kommentare deaktiviert für § 6 Jugendschutzgesetz: Wer darf wann was?

Alkoholische Getränke, Glücksspiel – ab welchem Alter lässt der Jugendschutz dies in Deutschland für Jugendliche zu? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche den Führerschein machen? § 6 des Jugendschutzgesetzes regelt Anwesenheit und Konsummöglichkeiten bei Veranstaltungen und Festen für Jugendliche. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Jugendschutz wird in Deutschland groß geschrieben

Viele Eltern und Jugendliche fragen sich: wer darf ab welchem Alter was? Unter 18 für alle verboten ist das Spielen an Geldspielgeräten, Tabak kaufen und konsumieren und Spirituosen, inklusive Alkopops, kaufen und trinken. Für 16- bis 18-jährige sind Kauf und Konsum von Bier und Wein erlaubt, unter 16 ist auch dies verboten. In die Disco dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung der Sorgeberechtigten. Zwischen 16 und 18 darf man ohne Aufsicht in die Diskothek, allerdings nur bis Mitternacht. In Gaststätten verhält es sich genauso wie in Diskotheken. Eine Ausnahme gilt zwischen 5 und 23 Uhr. In dieser Zeit dürfen unter 16 jährige für eine Mahlzeit oder ein Getränk in einer Gaststätte anwesend sein.

Der Gesetzgeber hilft und unterstützt

Gastwirte und Personal von gastronomischen Betrieben müssen gegebenenfalls das Alter von Personen, die alkoholische Getränke zu sich nehmen oder am Glückspiel teilnehmen, kontrollieren. Wer sich nicht den Ausweis zeigen lässt und Kindern oder Jugendlichen Gewinnspiele oder Alkohol erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Jugendliche, Eltern und Lokale jedoch bei der Einhaltung der Regeln und somit beim Schutz der Jugendlichen. Neben Infobroschüren über Hintergründe und Gesetze gibt es zum Beispiel Aufkleber für Glücksspielautomaten, die anzeigen, dass Jugendliche hier nicht spielen dürfen. Das Mindestalter für den Führerschein ist nicht im § 6, Jugendschutzgesetz, geregelt. Wer wann welchen Führerschein machen darf, ist in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr geregelt.

Spaß ohne Risiko erlaubt

Trotzdem bleibt Kinder und Jugendlichen der Spaß am Glückspiel nicht ganz verwehrt. Denn die Teilnahme an Glückspielen auf der Kirmes, beim Schützenfest oder ähnlichen Festen ist für Kids und Teens unter 18 erlaubt, solange die Gewinne einen geringen Wert haben (wie auf der Homepage von lotterie-info.de nachzulesen ist). So können Kids und Teens ohne Risiko Spaß haben.

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