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Hebammen eines Geburtshauses versuchen Ihnen die Geburt so angenehm wie möglich zu gestalten. Aber genügt die medizinische Versorgung? Und wer übernimmt die Kosten dafür?

  • Medizinische Versorgung

Im Gegensatz zu Krankenhäusern, wird in Geburtshäusern eher sparsam mit Medikamenten umgegangen. Hier versteht man die Geburt als einen natürlichen Prozess, in den so wenig wie möglich eingegriffen werden soll. Das heißt aber nicht, dass Mutter und Kind bei der Geburt Risiken ausgesetzt sind. Zur Vorsorge besitzen Geburtshäuser üblicherweise auch ein CTG, mit dem die Überwachung der Herztöne des Babys sichergestellt wird.

Bei Wehenschmerzen stellen Ihnen die Hebammen pflanzliche oder homöopathische Mittel zur Verfügung. Des Weiteren steht Ihnen Ihre Hebamme  mit sanftem Körperkontakt und Massagen unterstützend zur Seite. Im Falle von Dammverletzungen oder eines Dammschnitts, werden Sie von der Hebamme versorgt, wie es auch in Krankenhäusern üblich ist.

Sollte es doch zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen, dann kann die Geburt ohne Probleme im Krankenhaus, welches sich meist nebenan befindet, fortgeführt werden. Sie müssen sich also nicht um die Sicherheit Ihres Kindes sorgen, denn genau auf solche Situationen ist das Geburtshaus gut vorbereitet. Krankenhaus und Geburtshaus sind perfekt organisiert und arbeiten sehr eng zusammen, so dass Ihre Hebamme Sie ebenso problemlos ins Krankenhaus begleiten kann.

  • Wer darf bei der Geburt dabei sein?

Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Sie entscheiden wer und wie viele Personen Sie ins Geburtshaus begleiten dürfen. Dabei ist völlig egal, ob Ihr Partner bei der Geburt dabei sein soll oder eine Freundin, die Schwester oder Mutter. Sie sollten die Anzahl der Personen lediglich vorher mit Ihrer Hebamme besprechen, damit sich das Geburtshaus darauf einstellen kann.

  • Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten setzen sich aus zwei Faktoren, nämlich Hebammenhilfe und Betriebskosten, zusammen.

Mit der Hebammenhilfe sind alle Leistungen gemeint, die Sie während Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen. Also angefangen bei der Beratung, über Hausbesuche, Schwangerschaftsvorsorge und Geburtshilfe bis zur Wochenbettbetreuung. Diese Kosten werden von jeder Krankenkasse vollständig übernommen.

Die Betriebskosten hingegen beinhalten u.a. die Miete für die Räumlichkeiten, Unterhalt, Reinigung und Personal. Dies wird von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich gehandhabt. Die meisten übernehmen jedoch einen bestimmten Anteil. Wie hoch dieser Anteil genau ist, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse abklären.

  • Geburtshaus – das richtige für mich?

Viele Eltern haben vor der Geburt Ihres ersten Kindes zu viel Angst und trauen sich eine Hausgeburt oder eben auch das Geburtshaus nicht zu. Im Gegensatz zum Geburtshaus haben Sie eben die volle Palette an Schmerzmitteln und medizinischer Versorgung vor Ort. Wenn Sie diese auch in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich wohl eher für die Klinik entscheiden. Wenn Sie sich noch unsicher sind, schauen Sie sich doch im Vorfeld einige Kranken- und Geburtshäuser an.

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