Die Kinderbetreuung über einen Kita-Platz gibt Eltern die Möglichkeit, ihrem Beruf nachzugehen, während die Kinder sicher und wohl versorgt untergebracht sind.
Aber gibt es ein Recht auf Kinderbetreuung, das Eltern einen Kita-Platz garantiert? Mit dieser Frage müssen sich berufstätige Paare und Alleinerziehende früher oder später beschäftigen, denn wenn die Zeit gekommen ist, das Elternjahr zu beenden und in die Arbeitswelt zurückzukehren, muss eine anderweitige Betreuung für den Nachwuchs gefunden werden. Wer sich eine Tagesmutter oder eine Privateinrichtung nicht leisten kann, ist dabei auf einen Platz in einer Kindertagesstätte angewiesen.
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Jedes Elternpaar wird sich irgendwann die Frage stellen, das eigene Kind in den Kindergarten zu schicken.
Dass die Träger dies nicht umsonst machen, dürfte klar sein. Wenngleich manche Kommunen auf KiTa-Gebühren verzichten, kann es sich die Mehrzahl der Städte und Gemeinden nicht leisten, auf die Gebühren zu verzichten. Maßgabe für die Höhe der Gebühren sind die steuerlichen Bruttoeinkommen der Eltern. Dabei ist es egal, ob die Einkünfte aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte werden herangezogen. Wer geringe Einkünfte hat oder sogar ALG II bezieht, ist von den Gebühren befreit.
Ferner ist bei den meisten Trägern zu unterscheiden, in welchem Alter die Kinder zu ihnen kommen. Bereits jetzt ist es möglich, Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Für die dafür notwendige Mehrarbeit an Betreuung verlangen die Kindergärten einen Aufschlag, der bis zu 100 % des Beitrages betragen kann.
Werden diese Gebühren von den Kommunen festgesetzt und eingezogen, kann es sein, dass die Eltern monatlich noch zusätzlich einen Beitrag für Essen und Trinken sowie für die Erhaltung der Kindertagesstätte direkt an den Kindergarten zahlen müssen.
Sicherlich sind Gebühren nötig und die Berechnungsgrundlage auch vernünftig. Es wäre jedoch klüger, die Gebühren direkt dem Kindergarten zu überweisen, damit dieser auch damit arbeiten kann. Das schürt zwar den Konkurrenzkampf untereinander und es werden sich arme und reiche Kindergärten entwickeln, aber durch Ausgleichszahlungen könnte das zumindest abgefedert werden.
Welche Mutter kennt das Problem nicht: Irgendwann kommen die Kleinen in das Alter, in dem man sie in den Kindergaren gibt. Doch die Wahl der geeigneten Kita stellt Eltern nicht selten vor ein Gewissens- und Interessenproblem.
Ein Blick ins Branchenbuch gibt ersten Aufschluss über das Angebot. Hierbei sollte man darauf achten, von vornherein Kindergärten, die zu weit weg vom eigenen Zuhause liegen, auszuschließen. Wer möchte schon morgens, das schreiende Kind im Kindersitz, mitten im Berufsverkehr durch die halbe Stadt hetzen, um noch pünktlich in der Kita anzukommen?!
Persönliche Erfahrungen sind Gold wert. Fragen Sie ruhig andere Mütter nach Empfehlungen.
Erstmal eine Kita ins Auge gefasst, vereinbaren Sie am Besten einen Schnuppertag für ihren Junior. Vorort sollten Sie überprüfen, ob die Öffnungszeiten mit Ihren Bedürfnissen übereinstimmen. Ein Blick auf die Spielgeräte und Außenanlagen, das direkte Umfeld, sind unerlässlich. In einem Gespräch mit den Erzieherinnen können sie herausfinden, wie das Beschäftigungsangebot aussieht. Gibt es eine Sprachförderung und wird auf künstlerische Ambitionen der Kinder eingegangen? Plant die Kita Informationstage zum Beispiel bei der Polizei?
Zu guter Letzt spielt natürlich auch der Preis eine Rolle. Die Plätze für Kinderbetreuung variieren ja nach Stadt und individuellem Angebot sehr stark. Als Richtwert muss man bei einem Halbtagsplatz mit ca. 300 € für einen Ganztagsplatz mit 600 € rechnen.
Das Wichtigste bei der Entscheidung sollten immer die Meinung des Kindes und das eigene Bauchgefühl sein.